Ab 1. Juni gilt Rauchverbot an Haltestellen

Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs ein Rauchverbot. Das sieht das novellierte Nichtraucherschutzgesetz des Landes vor.

Das gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und andere Dampfprodukte.

Warum ist das wichtig?

An Haltestellen warten viele Menschen auf engem Raum. Das Rauchverbot sorgt für mehr Rücksicht, besseren Schutz von Nichtrauchern und ein angenehmeres Miteinander.

Die SSB wird ihre Stadtbahnhaltestellen ab dem 1. Juni nach und nach mit entsprechenden Hinweisen ausstatten und Fahrgäste über die Neuerung informieren.

Danke an alle, die Rücksicht nehmen. 💛

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