Damit alle in der Silvesternacht sicher und unbeschwert ins neue Jahr starten können, ist Feuerwerk innerhalb des City-Rings durch eine Polizeiverordnung nicht erlaubt. Bitte beachten Sie folgendes:
Die Grenzen der betroffenen Verbotszone innerhalb des sogenannten City‐Rings bilden in erster Linie der Arnulf‐Klett‐Platz vor dem Hauptbahnhof und die Paulinenstraße (inklusive Rupert‐Mayer‐Platz) sowie die Konrad‐Adenauer‐ / Hauptstätterstraße und die Theodor‐Heuss‐ / Friedrichstraße.
Auch das Mitbringen von Pyrotechnik ist nicht erlaubt. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Geldbußen.
Kinder- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 sind erlaubt, dazu gehören z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel.
Übrigens darf auch im direkten Umfeld von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie in der Nähe von gefährdeten Gebäuden (z.B. Fachwerkhäusern) kein Feuerwerk gezündet werden.
Ein Böllerverbot gilt in diesem Jahr auch im Bereich der Grabkapelle.

