Feuerwerk Verbotszonen

Damit alle in der Silvesternacht sicher und unbeschwert ins neue Jahr starten können, ist Feuerwerk innerhalb des City-Rings durch eine Polizeiverordnung nicht erlaubt. Bitte beachten Sie folgendes:

▶️ Die Grenzen der betroffenen Verbotszone innerhalb des sogenannten City‐Rings bilden in erster Linie der Arnulf‐Klett‐Platz vor dem Hauptbahnhof und die Paulinenstraße (inklusive Rupert‐Mayer‐Platz) sowie die Konrad‐Adenauer‐ / Hauptstätterstraße und die Theodor‐Heuss‐ / Friedrichstraße.

▶️ Auch das Mitbringen von Pyrotechnik ist nicht erlaubt. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Geldbußen.

▶️ Kinder- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 sind erlaubt, dazu gehören z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel.

▶️ Übrigens darf auch im direkten Umfeld von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie in der Nähe von gefährdeten Gebäuden (z.B. Fachwerkhäusern) kein Feuerwerk gezündet werden.

▶️ Ein Böllerverbot gilt in diesem Jahr auch im Bereich der Grabkapelle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von Enjoy Stuttgart

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen